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OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 121 Abs 1 Nr 1 GVG, § 46 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 4 OWiG
Zuständigkeit für eine sofortige Beschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag verwerfenden Beschluss - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Frage der Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 74 Abs. 4 OWiG verwerfenden Beschluss.
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Hauptverhandlung in Bußgeldsachen
Verfahrensgang
- AG Haldensleben, 20.07.2020 - 11 OWi 360/20 786 Js 15117/20
- OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93
Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21
Das BayObLG hat die Frage ausdrücklich dahinstehen lassen (Beschluss vom 04. Mai 1993, Az. 3 ObOWi 37/93, Rn. 6; - zitiert nach juris;… näher Graalmann-Scheerer , in Löwe/ Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 46, Rn. 21 m.N.). - OLG Bremen, 12.06.2020 - 1 Ws 73/20
Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21
An der vom Einzelrichter im Senatsbeschluss vom 29. April 2020 (Az. 1 Ws 73/20) vertretenen Rechtsansicht zur gerichtlichen Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag nach § 74 Abs. 4 OWiG verwerfenden Beschluss des zuständigen Gerichts wird nicht festgehalten.
- OLG Naumburg, 07.02.2023 - 1 ORbs 23/23
Bußgeldverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts müsste sich aber darauf beschränken, den Beschluss des unzuständigen Amtsgerichts (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. April 2014, 3 Ws 335 + 339/14 - zitiert nach juris;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 346 Rn 16, anders in Fällen der Wiedereinsetzung nach § 74 Abs. 4 OWiG, vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2021, 1 Ws 8/21) aufzuheben. - LG Heilbronn, 11.11.2021 - 8 Qs 32/21
Warte- und Erkundigungspflicht des Verteidigers
Auch ist die Kammer für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde sachlich zuständig (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 1 Ws 8/21 -, juris).