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   OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21   

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https://dejure.org/2021,34723
OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21 (https://dejure.org/2021,34723)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10.02.2021 - 1 Ws 8/21 (https://dejure.org/2021,34723)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - 1 Ws 8/21 (https://dejure.org/2021,34723)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 121 Abs 1 Nr 1 GVG, § 46 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 1 OWiG, § 74 Abs 2 OWiG, § 74 Abs 4 OWiG
    Zuständigkeit für eine sofortige Beschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag verwerfenden Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 74 Abs. 4 OWiG verwerfenden Beschluss.

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Hauptverhandlung in Bußgeldsachen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.05.1993 - 3 ObOWi 37/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21
    Das BayObLG hat die Frage ausdrücklich dahinstehen lassen (Beschluss vom 04. Mai 1993, Az. 3 ObOWi 37/93, Rn. 6; - zitiert nach juris; näher Graalmann-Scheerer , in Löwe/ Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 46, Rn. 21 m.N.).
  • OLG Bremen, 12.06.2020 - 1 Ws 73/20
    Auszug aus OLG Naumburg, 10.02.2021 - 1 Ws 8/21
    An der vom Einzelrichter im Senatsbeschluss vom 29. April 2020 (Az. 1 Ws 73/20) vertretenen Rechtsansicht zur gerichtlichen Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen einen den Wiedereinsetzungsantrag nach § 74 Abs. 4 OWiG verwerfenden Beschluss des zuständigen Gerichts wird nicht festgehalten.
  • OLG Naumburg, 07.02.2023 - 1 ORbs 23/23

    Bußgeldverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts müsste sich aber darauf beschränken, den Beschluss des unzuständigen Amtsgerichts (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. April 2014, 3 Ws 335 + 339/14 - zitiert nach juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 346 Rn 16, anders in Fällen der Wiedereinsetzung nach § 74 Abs. 4 OWiG, vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2021, 1 Ws 8/21) aufzuheben.
  • LG Heilbronn, 11.11.2021 - 8 Qs 32/21

    Warte- und Erkundigungspflicht des Verteidigers

    Auch ist die Kammer für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde sachlich zuständig (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10. Februar 2021 - 1 Ws 8/21 -, juris).
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